Die Europäische Union hat Unternehmen ab 250 Mitarbeitern zur Einrichtung eines nutzbaren Hinweisgebersystems und weiterer Meldekanäle im Unternehmen verpflichtet. Ab dem 17.12.2023 gilt diese Pflicht bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter. Mit uns setzen Sie sämtliche Anforderungen rechtskonform um und werden dabei von Juristen unterstützt. Auf Wunsch bieten wir Ihnen zudem eine juristische Ersteinschätzung im Rahmen der Stellung eines Compliance Officers. Überzeugen Sie sich selbst: in wenigen Minuten einsatzbereit, kinderleicht in der Bedienung und datenschutzkonform durch zertifiziertes Hosting in Deutschland.
Was passiert, nachdem ein Hinweis für Ihr Unternehmen eingegangen ist? Unser Prozess garantiert die Einhaltung sämtlicher Gesetze und Fristen.