Hinweisgebersystem

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen mit unserer einzigartigen Hinweisgeber-Software. Wir helfen Ihnen, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und unterstützen Sie auf Wunsch auch persönlich durch unsere Compliance-, IT-/ Informationssicherheits- und Datenschutzberater.
Nutzen Sie unsere kostenlose Demo-Version oder kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Online-Präsentation.
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Einfach. Rechtssicher. Kostenoptimiert.
Das Hinweisgeber­­system mit Entlastungsfaktor.

Die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und dabei gleichzeitig Mehrwert für das Unternehmen und die Mitarbeiter schaffen: Mit unserem Hinweisgebersystem und zugehörigem Service setzen Sie auf eine einzigartige Lösung zu besonders attraktiven Konditionen, denn Fachjuristen nehmen Ihnen die Arbeit ab.

Die Europäische Union hat Unternehmen ab 250 Mitarbeitern zur Einrichtung eines nutzbaren Hinweisgebersystems und weiterer Meldekanäle im Unternehmen verpflichtet. Ab dem 17.12.2023 gilt diese Pflicht bereits für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter. Mit uns setzen Sie sämtliche Anforderungen rechtskonform um und werden dabei von Juristen unterstützt. Auf Wunsch bieten wir Ihnen zudem eine juristische Ersteinschätzung im Rahmen der Stellung eines Compliance Officers. Überzeugen Sie sich selbst: in wenigen Minuten einsatzbereit, kinderleicht in der Bedienung und datenschutzkonform durch zertifiziertes Hosting in Deutschland.

Überlassen Sie die Zeiträuber uns. Ihre Vorteile auf einen Blick.

Wir stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten und unterstützen Sie auf Wunsch auch persönlich durch unsere Compliance-, IT-/ Informationssicherheits- und Datenschutzberater.
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Vertraulichkeit

Vollständige Vertraulichkeit & verschlüsselte Speicherung von Hinweisen
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Compliance-Unterstützung

Optionale Beratung zu eingehenden Meldungen
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Juristische Begleitung

Optionale Ersteinschätzung durch Juristen
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Einfache
Handhabung

Kein Verwaltungs- und Pflegeaufwand der Software, keine Installation, keine Spamgefahr
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Versicherungsschutz

Umfangreicher Versicherungsschutz im Schadensfall bis zu 10 Mio. €
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Hohe Verfügbarkeit

Erreichbarkeit rund um die Uhr und von überall auf der Welt
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Aktualität

Fortlaufende Anpassung an rechtliche Gegebenheiten
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Sicherer Standort

Deutscher Serverstandort in einem ISO 27001 zertifiziertem Rechenzentrum
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Barrierefreiheit

Nutzung durch
Screenreader möglich
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Größenunabhängig

Für Unternehmen jeglicher
Größe geeignet
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Mehrsprachigkeit

Die Software ist in 23 europäischen Sprache nutzbar

Wesentliche Inhalte des
Hinweisgeber­schutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), auch bekannt als Whistleblower Gesetz Deutschland, ist ein zentraler Bestandteil des Hinweisgeberschutz­systems in Deutschland. Dieses Gesetz wurde verabschiedet, um die EU-Richtlinie 2019/1937, die sogenannte Whistleblower-Richtlinie, in nationales Recht umzusetzen und bietet einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern).

Anwendungsbereich

Das Hinweisgeber­­schutzgesetz gilt für alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangen und melden. Dies umfasst Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Praktikanten und Lieferanten.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Ein zentrales Element des Hinweisgeber­schutzsystems ist der Schutz der Identität des Hinweisgebers. Die Vertraulichkeit muss gewahrt bleiben, und die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutz­vorschriften.

Verfahrensregeln

Meldungen müssen zeitnah und gründlich geprüft werden. Hinweisgeber sind über den Fortschritt und das Ergebnis der Untersuchungen zu informieren. Dies stellt sicher, dass Meldungen ernst genommen und angemessen behandelt werden.

Schutzmaßnahmen gegen Repressalien

Hinweisgeber sind durch das Gesetz vor jeder Form von Benachteiligung geschützt. Sollte ein Hinweisgeber dennoch Repressalien ausgesetzt sein, trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass diese Maßnahmen nicht im Zusammenhang mit der Meldung stehen. Das Gesetz ermöglicht es Hinweisgebern, Schadensersatz­ansprüche geltend zu machen, wenn sie Nachteile erleiden.

Meldewege

Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie öffentliche Einrichtungen interne Meldestellen einrichten müssen. Diese Stellen sind dafür zuständig, Meldungen sicher und vertraulich entgegenzunehmen. Zusätzlich können Hinweisgeber externe Meldestellen, etwa bei Behörden, nutzen, wenn sie Bedenken hinsichtlich der Vertraulichkeit oder Effektivität interner Stellen haben.

Sanktions­regelungen

Das Hinweisgeber­schutzgesetz sieht Strafen für Unternehmen und Einzelpersonen vor, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Dazu gehört unter anderem die Weigerung, Meldestellen einzurichten, oder die Benachteiligung von Hinweisgebern.

Bedeutung und Auswirkungen

Das Hinweisgeberschutzgesetz stärkt Transparenz und Integrität in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Es fördert die frühzeitige Erkennung und Bekämpfung von Rechtsverstößen und schafft eine Kultur der Offenheit und Verantwortung. Unternehmen müssen organisatorische und technische Maßnahmen zur Einrichtung von Meldestellen ergreifen und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen.

Für Hinweisgeber bietet das Hinweisgeberschutzsystem einen sicheren und geschützten Rahmen, um Missstände ohne Angst vor negativen Konsequenzen zu melden. Dies trägt dazu bei, illegale Aktivitäten und Missstände effektiver zu bekämpfen und das Vertrauen in betriebliche und staatliche Strukturen zu stärken.

Insgesamt unterstützt das Hinweisgeberschutzgesetz eine proaktive und transparente Handhabung von Meldungen über Missstände und Rechtsverstöße, indem es sowohl die Hinweisgeber schützt als auch die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften fördert.
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Die einzigartige Hinweisgeber-Software.
Von Fachjuristen entwickelt und geprüft.

In kürzester Zeit einsetzbar, immer auf der Höhe der aktuellen rechtlichen Anforderungen und mit attraktiven Zusatzleistungen: hinweisgebersystem.one verbindet einfache Bedienung mit Rechtssicherheit.

Haben Sie bereits Interesse oder Fragen zu unserem System und zugehörigen Leistungen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder überzeugen Sie sich in unserer kostenlosen Demo-Version von der Funktionalität. Eine kostenlose und unverbindliche Präsentation ist jederzeit online möglich.
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Wer steckt dahinter?

Das Hinweisgebersystem wird von den IT, Compliance-/ und Datenschutzexperten der S-CON Gmbh & Co. KG entwickelt und betrieben.

Ihre Vorteile mit S-CON

Rechtssichere Beratung durch juristische Expertise
Planbare Kosten und keine Bindung interner Ressourcen
Schnelle Reaktionszeiten sowie lösungsorientierte und unbürokratische Abläufe
Erstklassige Betreuung – dank höchster Kompetenz und persönlichem Engagement
Stetige Anpassungen an gesetzliche Änderungen durch fortlaufende Weiterqualifikation
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HINWEISABGABE
So einfach geht es Schritt für Schritt!

Whistleblower können Hinweise unkompliziert, vertraulich und schnell einreichen.
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Ihr Hinweisgebersystem wird über ein beliebiges Endgerät aufgerufen.Aufruf Ihres Hinweisgebersystems

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Der Hinweisgeber reicht seine Meldung sicher und optional anonym ein.Abgabe der Meldung

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Der Hinweisgeber erhält eine Eingangsbestätigung als Download. Mit dieser kann er jederzeit seinen Hinweis erneut aufrufen, um mit dem Empfänger zu kommunizieren.Eingangsbestätigung

Verwenden Sie die Pfeile neben der Darstellung um durch die verschiedenen Schritte zu navigieren.
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HINWEISGEBER SYSTEM.ONE
Sicher, entlastend und unkompliziert.

Was passiert, nachdem ein Hinweis für Ihr Unternehmen eingegangen ist? Unser Prozess garantiert die Einhaltung sämtlicher Gesetze und Fristen.

Einstufungsverfahren

Einstufungsverfahren

Unsere Fachjuristen prüfen die Hinweise. „Echte“ Fälle werden zur Bearbeitung weitergeleitet. Fälle ohne Grundlage werden abgelehnt.

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Meldung an Sie

Die gültigen Meldungen werden unverzüglich weitergeleitet.

Der-Fallabschluss

Der Fallabschluss

Nach der abschließenden Bearbeitung des Hinweises können Sie den Hinweisgebers über das Ergebnis in Kenntnis setzen.

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Zusatzleistung durch unsere Compliance Officer

Auf Wunsch unterstützen unsere zertifizierten Compliance Officer die Bearbeitung und Abwicklung der Meldungen. Das hält Ihnen den Rücken frei und bindet keine betrieblichen Ressourcen. Sie zahlen nur die tatsächlich anfallenden Arbeitszeiten.
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Kostenloses Testsystem

Testen Sie unsere Software aus der Sicht eines Hinweisgebers. Lassen Sie sich davon überzeugen, wie unkompliziert der Prozess gestaltet ist.

Das Testsystem unterscheidet sich in den folgenden Punkten:
Der Dateiupload ist deaktiviert
Meldungen werden nicht bearbeitet
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Hinweisgebersystem für Ihr Unternehmen? Jetzt einfach unverbindlich anfragen.

Sie haben Fragen, möchten das System und unsere Leistungen vorgestellt bekommen oder einen individuellen Testzugang erhalten? Dann hinterlegen Sie Ihr Anliegen am besten sofort im beigefügten Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie zu begeistern!
Telefon
0800 - 88 44 66 84
E-Mail
office@s-con.de

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